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Laufendes Entgelt (Lohn, Gehalt)

Gagawczuk/Thamm4. AuflNovember 2010

Als Entgelt bezeichnet man im Arbeitsrecht jede Art von Leistung (Geld- oder Sachleistung), die der AG dem AN für die von diesem geleistete Arbeit bzw dessen zur Verfügung gestellte Arbeitskraft erbringt.

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