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KStG1988 § 8 Abs 1

51. AuflDezember 2003

967
Zur Aktivierung von Großmutterzuschüssen; sie sind ertragsteuerlich als Doppeleinlage zu beurteilen und daher sowohl bei der Großmutter als auch bei der Zwischengesellschaft aktivierungspflichtig

Drmola Christian, ÖStZ 2003/521

Großmutterzuschüsse, Aktivierung

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