Im Hinblick auf eine richtige Periodenabgrenzung ist es gerechtfertigt, die Kenntnis nach dem Bilanzstichtag über Aufwendungen und Erträge des abgelaufenen Geschäftsjahres zu berücksichtigen. Das Periodenprinzip enthält selbst allerdings keine Zuordnungskriterien einzelner Geschäftsfälle. Die grundsätzliche Trennung der einzelnen Perioden erfolgt durch das Stichtagsprinzip: Die richtige Periodenzuordnung wird über den Ansatz und die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden verwirklicht. Gleichzeitig wird auch das Problem der Berücksichtigung nachträglicher Informationen auf das Stichtagsprinzip verlagert. Auch in der Steuerbilanz ist es aufgrund der Geltung des Grundsatzes der periodengerechten Gewinnermittlung gerechtfertigt, Informationen nach dem Stichtag zu berücksichtigen, sofern daraus eine richtige Periodenzuordnung erreicht wird.

