Kurz vorweg:
Vorstände sind im Rahmen ihrer Leitungsverantwortung dazu verpflichtet, die Auswirkungen der Digitalisierung auf ihre Unternehmen zu berücksichtigen. Der Aufsichtsrat hat sie dabei zu überwachen und zu unterstützen.
Hervorzuheben ist die Blockchain-Technologie. Aus rechtlicher Sicht sind deren folgende Anwendungsbereiche zu unterstreichen: Kryptowährungen als neuer Trend im Bereich der Alternativfinanzierung, Smart Contracts und die Möglichkeit der Digitalisierung von Namensaktien.
