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Kapitel 5 Die Rechtsposition des Wohnungseigentümers bezüglich der in seinem Eigentum stehenden Räumlichkeiten (Illedits/Illedits-Lohr)

Illedits/Illedits-Lohr7. AuflAugust 2022

1. Ausschließliches Nutzungsrecht

Nutzungsobjekt

Verwaltung

854
§ 2 Abs 1 WEG 2002 definiert das WE als das dem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, ein WE-Objekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen.

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