Illedits/Illedits-Lohr in Illedits/Illedits-Lohr (Hrsg), Wohnungseigentum7 (2022) Kapitel 5 Die Rechtsposition des Wohnungseigentümers bezüglich der in seinem Eigentum
stehenden Räumlichkeiten Rz 854854
§ 2 Abs 1 WEG 2002 definiert das WE als das dem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, ein WE-Objekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen.