Die in Art 35 DSGVO niedergelegte Datenschutz-Folgenabschätzung (im Folgenden: DSFA) ist eine der wesentlichen Neuerungen der DSGVO und ein essenzieller Teil des Konzepts zum Schutz personenbezogener Daten. Die Ergebnisse der DSFA spielen vor allem bei der Bewertung, ob die Vorgaben der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten eingehalten worden sind, eine Rolle (ErwGr 89 zur DSGVO). Ziel ist es, die Folgen der Datenverarbeitung für den Betroffenen abzuschätzen und geplante Abhilfemaßnahmen zur Beseitigung der Risiken zu schaffen.

