Kurz vorweg:
Die Regelungen der Vergütung der Mitglieder des Leitungsorgans von Kreditinstituten zeichnen sich durch hohe Komplexität aus. Die gesetzlichen Regelungen sollten risikosteigernde Anreizmechanismen der Vergütung verhindern. Das Gesetz sieht je nach Einordnung der Kreditinstitute nach Komplexitätsstufen Möglichkeiten der Neutralisierung und auch zur Nachjustierung im Nachhinein vor.
