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K. Statutenwechsel (Lurger/Melcher)

Lurger/Melcher2. AuflJänner 2021

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Wandelbares Statut: Unter „Statut“ versteht man das auf eine bestimmte Rechtsfrage oder ein Rechtsverhältnis (zB Unterhaltsanspruch, Vertrag) anzuwendende Recht, das mittels eines Anknüpfungspunkts in der IPR-Regel bestimmt wird. Manche dieser Anknüpfungspunkte (zB der gewöhnliche Aufenthalt einer Person, der Lageort einer beweglichen Sache) können sich über die Zeit verändern und dann jeweils auf die Rechtsordnung eines anderen Staats verweisen.109109 Von Bary/Ziereis, Rückwirkung in grenzüberschreitenden Sachverhalten: Zwischen Statutenwechsel und ordre public, RabelsZ 2021, 146. Es stellt sich daher die Frage, welches der maßgebliche Zeitpunkt für die Anknüpfung ist.

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