Judikate nach zeitlicher Abfolge chronologisch geordnet
OGH 3 Ob 185/57, VersSlg 90, VersE 83
Es erfolgt eine Haftungsprüfung im Wege eines Deckungsprozesses (nach dem Ableben des VN war der Deckungsanspruch an den Geschädigten abgetreten worden). Das Vorliegen einer Haftung wird verneint, womit keine Freistellungsdeckung zu gewähren war.
