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IV. Steuerbefreiungen (Pummerer)

Pummerer14. AuflJänner 2026

A. Allgemeines

Im UStG werden zwei Arten von Steuerbefreiungen unterschieden:

Bei der „echten“ Befreiung sind die Umsätze steuerfrei und das Recht zum Vorsteuerabzug bleibt erhalten. Die wesentliche Bedeutung der echten USt-Befreiungen liegt in der Verwirklichung des Bestimmungslandprinzips. Oben wurden bereits die Ausfuhrlieferung und die ig Lieferung besprochen.

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