Das Ergebnis der Bewertung nach dem BewG sind in den meisten Fällen Einheitswerte (EW). EW werden festgestellt für (§ 18):
land- und forstwirtschaftliche Betriebe,gewerbliche Betriebe,Das Ergebnis der Bewertung nach dem BewG sind in den meisten Fällen Einheitswerte (EW). EW werden festgestellt für (§ 18):
land- und forstwirtschaftliche Betriebe,gewerbliche Betriebe,