Raimund Bollenberger
In der E 3 Ob 37/14h vom 25.6.2014 wird das eher seltene Thema erörtert, ob mehrere Anfechtungsgegner gegenüber dem Insolvenzverwalter solidarisch oder nur jeweils auf einen Teil haften. Der Beitrag versucht die Diskussion vor allem zur Fallvariante des nachteiligen Rechtsgeschäfts weiterzuführen.

