vorheriges Dokument
nächstes Dokument

INFORMATION zur Bestellung zum Verfahrenshilfeverteidiger in Finanzstrafsachen

1. AuflMärz 2017

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist gemäß § 77 Abs 4 FinStrG verpflichtet, einen Verteidiger im Finanzstrafverfahren zu bestellen, wenn dem Beschuldigten von der Finanzstrafbehörde ein Verteidiger beigegeben wird. Die KWT führt für diese Zwecke eine interne Liste von Wirtschaftstreuhändern, die sich bereit erklärt haben, solche Verfahrenshilfeverteidigungen zu übernehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte