1. Angemessener Bedarf
Deckungsbedürftig ist der Unterhaltsbedarf des nicht selbsterhaltungsfähigen Kindes gleich welchen Alters. Der Unterhaltsbedarf umfasst den gesamten Lebensaufwand des Kindes (Einzelheiten in Unterhaltsbegriff auf S 5). Die Höhe des zu deckenden Unterhaltsbedarfs wird durch seine Angemessenheit bestimmt, die Mindest- wie Höchstgrenze darstellt. Die Angemessenheit des Unterhaltsbedarfs ist ein veränderlicher Parameter, der sich einerseits am familiären Ambiente, nämlich den Lebensverhältnissen beider Eltern (insbesondere dem Stand, Einkommen, Vermögen und weiteren Unterhaltspflichten),157 andererseits an den individuellen Kindesbedürfnissen orientiert,158 die im konkreten Fall unter Berücksichtigung von Alter, Gesundheitszustand und Persönlichkeitsstruktur (den „Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten“) des Kindes bestehen. Bei krassen Unterschieden im

