WEG 1975 | WEG 2002 | Änderungen (idF WRN 2006) |
§ 1 Abs 2 | § 2 Abs 3, | Zubehörwohnungseigentum kann nur an baulich nicht mit dem Wohnungseigentumsobjekt verbundenen Teilen der Liegenschaft begründet werden; ein Teil der Liegenschaft, der nur über ein Zubehörobjekt erreichbar ist, ist nicht zubehörfähig; an Kfz-Abstellplätzen kann selbständiges Wohnungseigentum (nicht mehr Zubehörwohnungseigentum) begründet werden; Erwerbsbeschränkungen für Kfz-Abstellplätze |
§ 1 Abs 4 | § 2 Abs 4, | |
§ 2 Abs 1 | § 5 Abs 1 | Anpassung an Eigentümerpartnerschaft |
§ 2 Abs 2 | § 3 | Begründung von Wohnungseigentum im Teilungsverfahren auch auf Antrag des Klägers (Abs 1 Z 3); zwingende Begründung von Wohnungseigentum an allen wohnungseigentumstauglichen Objekten (Abs 2) |
§ 2 Abs 2 Z 1 zweiter Halbsatz | § 56 Abs 12 dritter Satz | Zustimmungspflicht zur weiteren Wohnungseigentumsbegründung auf schlichte Miteigentümer erweitert |
§ 3 Abs 1 bis 3 | § 2 Abs 9, § 9 | |
§ 4 Abs 1 | § 10 Abs 1 | |
§ 4 Abs 2 und 3 | § 10 Abs 3 und 4 | Vorgangsweise bei Nutzwertneufestsetzung neu geregelt |
§ 5 Abs 1, 2 und 4 | § 2 Abs 8, § 8 | Nutzwert: Zuschläge für Balkone und Terrassen; Kfz-Abstellplatz mit Zubehör |
§ 5 Abs 3 | § 9 Abs 5 | Nutzwertfestsetzung bei Übertragung eines Zubehörobjekts |
§ 6 Abs 1 | § 2 Abs 7 | |
§ 6 Abs 2 und 4 | § 7 | einheitliche Regelung für die Berechnung der Nutzfläche |
§ 7 | § 11 | |
§ 8 | § 12 | Anpassung an Eigentümerpartnerschaft; die Bildung einer eingetragenen Erwerbsgesellschaft durch Erbenmehrheit wird ausdrücklich als Möglichkeit zur Abwendung der Versteigerung des Mindestanteils genannt |
§ 9 | § 13 | Erweiterung des gemeinsamen Wohnungseigentums vom Ehegatten-Wohnungseigentum auf die Eigentümerpartnerschaft; für den Ausschluss der Teilungsklage während der Ehe ist die Voraussetzung des gewöhnlichen Aufenthalts entfallen; Ausschluss der Teilungsklage gegen minderjährigen Partner; Aussonderungsrecht |
§ 10 | § 14 | Anpassung an Eigentümerpartnerschaft; Rechtsfolgen des Todes eines Eigentümerpartners neu geregelt; Zahlungspflicht des überlebenden Partners kann (beschränkt) abbedungen werden |
§ 11 | § 15 | Anpassung an Eigentümerpartnerschaft; Vorrang des Aufteilungsverfahrens |
§ 12 Abs 1 | § 5 Abs 3 | |
§ 12 Abs 2 | § 6 | |
§ 13 | § 16 | Begünstigte Änderungen nach Abs 2 Z 2 sind auch die Standardanhebung einer Substandardwohnung und die Anbringung von Einrichtungen für Multimediadienste (Anpassung an § 9 Abs 2 Z 5 MRG idF MRN 2001) |
§ 13a | § 30 | Minderheitsrecht auf gerichtliche Aufhebung oder Änderung von gesetzwidrigen Bestimmungen einer Gemeinschaftsordnung; beim Minderheitsrecht auf Aufkündigung eines Mietvertrags über einen Kfz-Abstellplatz ist das Erfordernis, dass sich der Abstellplatz in einer Sammelgarage bzw auf einem Sammelplatz befinden muss, entfallen; die Frist zur Anrufung des Gerichts nach Abs 2 ist an die Erkennbarkeit der Maßnahme geknüpft; Passivlegitimation des Verwalters bei der Durchsetzung von Verwalterpflichten; keine Hypothek bei Ratenzahlung |
§ 13b Abs 1 | § 24 Abs 2 | Wirksamkeit einer Vollmacht beträgt drei Jahre; für nachträgliche Genehmigung vollmachtslosen Handelns gilt eine Frist von 14 Tagen |
§ 13b Abs 1 letzter Satz | § 13 Abs 5 | Anpassung an Eigentümerpartnerschaft |
§ 13b Abs 1a | § 24 Abs 3 | |
§ 13b Abs 2 erster und letzter Satz | § 24 Abs 4 | Ausweitung der Entscheidungsbefugnis des Gerichts bei Stimmengleichheit |
§ 13b Abs 2 zweiter und dritter Satz | § 24 Abs 1 letzter Satz | Möglichkeit der Heilung eines unter Verletzung des Anhörungsrechts zustande gekommenen Beschlusses durch Verstreichen der Anfechtungsfrist |
§ 13b Abs 5 erster Satz | § 24 Abs 7 | |
§ 13c Abs 1 | § 2 Abs 5, | |
§ 13c Abs 2 | § 18 Abs 4 | zum primären Deckungsfonds gehören auch offene Forderungen der Eigentümergemeinschaft gegen die Wohnungseigentümer auf (Voraus-)Zahlung von Aufwendungen; bei der Ausfallhaftung wurde „im Zweifel“ gestrichen. |
§ 13c Abs 3 bis 5 | § 27 | |
§ 14 Abs 1 und 2 | § 28 | |
§ 14 Abs 3 und 4 | § 29 | |
§ 15 | § 17 | jeder Miteigentümer kann Abänderung einer bestehenden Benützungsregelung aus wichtigen Gründen beantragen; Bindung von Rechtsnachfolgern an Benützungsregelung hängt nicht von Eintragung im Grundbuch ab |
§ 16 | § 31 | Rücklage ist auf Eigenkonto der Gemeinschaft oder Anderkonto anzulegen |
§ 17 Abs 1 Z 1 | § 20 Abs 3, | Anspruch auf Rechnungslegung verjährt in drei Jahren |
§ 17 Abs 1 Z 2 | § 20 Abs 2 | Vorausschau ist den Wohnungseigentümern sowohl durch Anschlag als auch durch Übersendung zur Kenntnis zu bringen; sie hat die „in absehbarer Zeit“ notwendigen Arbeiten anzuführen |
§ 17 Abs 1 Z 3 | § 20 Abs 4 | Verwalter hat für größere Arbeiten mindestens drei Angebote einzuholen; Pflicht zur Offenlegung eines wirtschaftlichen oder familiären Naheverhältnisses zu Auftragnehmern |
§ 17 Abs 1 Z 4 | § 20 Abs 5 | |
§ 17 Abs 2 erster und zweiter Satz | § 20 Abs 1 | |
§ 17 Abs 2 vierter und fünfter Satz | § 19 letzter Satz | erleichterte Ersichtlichmachung des Verwalters im Grundbuch |
§ 17 Abs 2 letzter Satz | § 21 Abs 4 | Neuregelung der Löschung des Verwalters im Grundbuch |
§ 17 Abs 3 | § 20 Abs 6 | gesonderte Kontoführung durch Verwalter auf Eigenkonto der Gemeinschaft oder Anderkonto |
§ 17 Abs 4 | § 34 Abs 2 | |
§ 17 Abs 5 | § 23 | |
§ 17 Abs 6 | § 34 Abs 3 | Anhebung der Strafobergrenze |
§ 17 Abs 6a | § 34 Abs 5 | |
§ 17 Abs 7 | § 20 Abs 7 | Auskunftspflichten des Verwalters |
§ 18 | § 21 Abs 1 bis 3, 5 und 6 | ordentliche Kündigung des Verwaltungsvertrags ist nur zum Ende einer Abrechnungsperiode möglich; Bindung an befristeten Verwaltungsvertrag dauert maximal drei Jahre |
§ 19 Abs 1 | § 32 Abs 1 | |
§ 19 Abs 2 | § 32 Abs 2 | |
§ 19 Abs 3 Z 1 | § 32 Abs 5 erster Satz | |
§ 19 Abs 3 Z 2 | § 32 Abs 6 | |
§ 19 Abs 4 | § 32 Abs 5 zweiter Satz | |
§ 19 Abs 4a | § 32 Abs 3 | Schriftformerfordernis entfallen |
§ 19 Abs 4b | § 32 Abs 4 | |
§ 19 Abs 4c | § 32 Abs 1 letzter Halbsatz | |
§ 19 Abs 5 | § 32 Abs 7 | |
§ 19 Abs 6 | § 32 Abs 8 | |
§ 19 Abs 8 | § 32 Abs 9 | Vorauszahlungen erst am Fünften eines jeden Kalendermonats fällig |
§ 20 | § 33 | Entfall der Regelung über die Aufteilung von Erträgnissen im Mischhaus aufgrund der zwingenden Begründung von Wohnungseigentum an allen wohnungseigentumstauglichen Objekten (auf bestehende Mischhäuser ist § 20 WEG 1975 gemäß § 56 Abs 12 weiterhin anzuwenden) |
§ 21 | § 35 | |
§ 22 Abs 1 | § 36 Abs 1 und 2 | |
§ 22 Abs 2 | § 36 Abs 3 | |
§ 22 Abs 3 | § 36 Abs 4 | |
§ 22 Abs 4 | § 36 Abs 5 | |
§ 23 Abs 1 erster und zweiter Satz | § 2 Abs 6 | |
§ 23 Abs 1a | § 37 Abs 1 | bei Verstoß gegen das Annahmeverbot hat Wohnungseigentumsbewerber Anspruch auf Rückzahlung und Zinsen; Ausnahme bei Verwendung von Mitteln aus der Wohnbauförderung entfallen |
§ 23 Abs 2 Z 1 und 2 | § 37 Abs 2 | Gesamtbegründungsklage des Wohnungseigentumsbewerbers |
§ 23 Abs 2 Z 3 | § 37 Abs 5 | Rechnungslegungsanspruch des Wohnungseigentumsbewerbers an andere Voraussetzungen gebunden |
§ 23 Abs 3 Z 1 bis 3 | § 37 Abs 3 | |
§ 23 Abs 3 Z 4 | § 37 Abs 4 | Klarstellung der gewährleistungsrechtlichen Folgen des Gutachtens |
§ 23 Abs 4 | § 37 Abs 5 | abgestufte Rechte für Wohnungseigentumsbewerber, die noch nicht schlichte Miteigentümer sind |
§ 24 Abs 1 | § 38 Abs 1 | |
§ 24 Abs 3 | § 38 Abs 2 | |
§ 24 Abs 4 | § 39 | |
§ 24a Abs 1 | § 40 Abs 1 | |
§ 24a Abs 2 | § 40 Abs 2 | Antrag auf Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum kann auch vom Wohnungseigentumsorganisator gestellt werden; Anmerkung setzt die Zustimmung aller Miteigentümer voraus; Beglaubigung der Zustimmungserklärungen nicht nötig; Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum kann mit rangwahrender Wirkung übertragen werden |
§ 24a Abs 3 | § 40 Abs 4 | |
§ 24a Abs 4 | § 40 Abs 5 | |
§ 24a Abs 5 | § 40 Abs 3 | |
§ 24b | § 41 | |
§ 24c | § 42 | |
§ 25 | § 43 | Gesamtbegründungsklage; Schutz des Wohnungseigentumsbewerbers über § 150 EO |
§ 25a | § 44 | |
§ 26 Abs 1 | § 52 Abs 1 | Anspruch auf Unterlassung von Änderungen ist entsprechend der bisherigen Judikatur im streitigen Verfahren geltend zu machen (Z 2); Aufhebung eines Beschlusses über die außerordentliche Verwaltung als eigener Tatbestand (Z 5) |
§ 26 Abs 2 | § 52 Abs 2 | Vereinfachung der Bestimmung über die Beifügung von Urkunden zum Antrag auf Nutzwertfestsetzung (Z 6); erweiterte Parteistellung des Verwalters |
§ 26 Abs 3 | § 52 Abs 3 | |
§ 27 | § 53 |