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III. Begriff und Funktionsweise

Pobatschnig1. AuflJänner 2024

DOI: https://doi.org/10.33196/9783704694072-103

A. Definitionsnotwendigkeit

Die BUV wird im Schrifttum oftmals als „geheimnisvolles Produkt“ bezeichnet.7171 Fenyves, VersRdSch 2020 H 5, 34 (35); Philipp in Beckmann/Matuschke-Beckmann Versicherungsrecht-Handbuch3 § 31 Rz 163 (Stand 7.5.2015, beck-online.beck.de ). Dementsprechend ist es auch nicht überraschend, dass selbst die Beschreibung dieser Versicherungssparte Schwierigkeiten bereitet. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es an einer gesetzlichen bzw vertraglichen Definition mangelt.

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