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II. Zuständige Gerichte und Instanzenzüge

Thiele/Seiser6. AuflNovember 2024

1. Rolle der Judikatur im Immaterialgüterrecht

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Im Bereich des geistigen Eigentums gibt es zahlreiche unbestimmte und daher auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe (zB „eigentümliche geistige Schöpfung“ gemäß § 1 Abs 1 UrhG), die im Zuge von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht eine große Rolle spielen. Dies eröffnet den (Zivil-)Gerichten und zuständigen Behörden einen weiten Entscheidungsspielraum. Das Immaterialgüterrecht ist daher maßgeblich durch die Rsp (sog „Richterrecht“) geprägt.

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