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II. Prozessvoraussetzungen der Berufung (Pochmarski/Tanczos/Kober)

Pochmarski/Tanczos/Kober4. AuflOktober 2022

Um über einen mit Klage geltend gemachten Anspruch wirksam einen gerichtlichen Prozess führen zu können, müssen in formaler Hinsicht die (positiven) Prozessvoraussetzungen vorliegen bzw dürfen keine Prozesshindernisse („negative Prozessvoraussetzungen“) gegeben sein. Das Fehlen einer Prozessvoraussetzung führt zur Zurückweisung der Klage oder des Antrages durch das Gericht mit Beschluss; es ergeht eine formale Entscheidung.11Vgl Rechberger/Simotta, Zivilprozessrecht9 Rz 570; Ballon/Nunner-Krautgasser/Schneider, Einführung13 Rz 461.

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