Aufgrund des komplexen Zusammenspiels der unterschiedlichen Systematiken und der punktuellen Verschränkungen der drei Rechtsbereiche ist eine solche Darstellung einer monolithisch-synthetischen Abhandlung – die versucht die gesetzlichen Regelungen für denselben Sachverhalt quasi gleichzeitig nebeneinander darzustellen – nur bedingt zugänglich.

