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IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Deloitte2. AuflDezember 2007

Angelika Casey

Inkrafttreten: Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Jänner 2005 beginnen, bei Anwendung von IFRS 2 für vor diesem Datum beginnende Berichtsperioden ist eine entsprechende Angabe vorzunehmen [IFRS 2.60].

Übergangsbestimmungen: IFRS 2.53 ff enthalten zahlreiche Übergangsbestimmungen für mit Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende anteilsbasierte Vergütungstransaktionen, die nach dem 7. November 2002 gewährt worden sind und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 2 noch nicht unverfallbar geworden sind. Für die bis zum 7. November 2002 zugeteilten Eigenkapitalinstrumente sind aber jedenfalls Anhangangaben vorzunehmen. Hinsichtlich früher gewährter/ausübbarer Eigenkapitalinstrumente wird die Anwendung empfohlen, sofern der beizulegende Zeitwert festgestellt und veröffentlicht wurde. Die in Übereinstimmung mit IAS 1 anzugebenden Vergleichsinformationen sind für sämtliche Gewährungen von Eigenkapitalinstrumenten, die nach IFRS 2 bilanziert werden, anzupassen. Die Änderung ist im Eröffnungswert der Gewinnrücklagen der frühesten dargestellten Vergleichsperiode anzugeben.

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