Die molekulargenetische Untersuchung als Mittel zur Aufklärung von Straftaten bzw zur Feststellung von Verwandtschaftsverhältnissen ist heute beinahe unverzichtbar. In den Medien wird häufig von „Kommissar DNA“ bzw der DNA-Analyse als „Wunderwaffe“ zur Aufklärung von Straftaten berichtet.1 Fernsehformate wie beispielsweise „CSI“ erfreuen sich großer Beliebtheit. Die Begriffe „DNA“ und „DNA-Analyse“ sind unzähligen Personen geläufig. Diese Beispiele sollen zeigen, dass das Thema „molekulargenetische Untersuchung“ aktueller denn je ist. Besonders bei schweren Verbrechen, wie zB Sexualdelikten, wird dem DNA-Beweis immanente Bedeutung zugemessen. Dabei kommt es häufig zu einer enormen medialen Aufmerksamkeit, sowohl in positiver als manchmal auch kritischer Hinsicht. Die Palette reicht dabei von der „Wunderwaffe“ zur Aufklärung von Straftaten bis hin zur Kritik, durch die Speicherung gewonnener DNA-Profile einen „gläsernen Menschen“ zu schaffen.

