Asylantrag
Wer in Österreich einen sogenannten „Asylantrag“ stellt, kann zwar am Ende des Verfahrens den Status eines Asylberechtigten zuerkannt bekommen, das ist aber nur einer von mehreren möglichen „positiven“ Verfahrensausgängen. Die Bezeichnung „Asylantrag“ ist deshalb auch ein wenig irreführend.
