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I. Allgemeine Rechtsmittellehre (Pochmarski/Tanczos/Kober)

Pochmarski/Tanczos/Kober4. AuflOktober 2022

Gerichtliche Entscheidungen sind nach Fasching,11Fasching, LB2 Rz 1376. Holzhammer22Holzhammer, Zivilprozess2 305. und Rechberger/Simotta33Rechberger/Simotta, Zivilprozessrecht9 Rz 658. Urteile und Beschlüsse.44Nach den genannten Autoren sind alle nicht in Urteilsform ergehenden Entscheidungen des Gerichts „Beschlüsse“.

In den §§ 390 ff regelt die ZPO den Inhalt und die Form von Urteilen und Beschlüssen. Daneben finden sich natürlich auch an anderen Stellen der Zivilprozessgesetze55§§ 52 ff ZPO regeln die Aufnahme von Kostenentscheidungen in Urteile und Beschlüsse; § 259 Abs 3 ZPO die besondere Bezeichnung von Urteilen in Handelssachen usw. Anordnungen über Urteile und Beschlüsse.

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