Gerichtliche Entscheidungen sind nach Fasching,1 Holzhammer2 und Rechberger/Simotta3 Urteile und Beschlüsse.4
In den §§ 390 ff regelt die ZPO den Inhalt und die Form von Urteilen und Beschlüssen. Daneben finden sich natürlich auch an anderen Stellen der Zivilprozessgesetze5 Anordnungen über Urteile und Beschlüsse.