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H. Rating-Agenturen

Raschauer1. AuflOktober 2015

Unabhängig von dieser Kooperation der die Weltwirtschaft bestimmenden Staaten sind die global agierenden privaten Unternehmen (Standard & Poor’s, Moody’s, Fitch) zu sehen, die als Rating-Agenturen (CRA) in Anspruch nehmen, nicht nur Unternehmen und ihre Produkte, sondern auch die Wirtschaftskraft von Staaten zu bewerten (sovereign rating) und damit – als Investoreninformation – die Zinsen für Staatsanleihen, dh die Kosten der Refinanzierung der öffentlichen Haushalte zu beeinflussen. In diesem Zusammenhang sind auch die jeweilige Finanzpolitik und der Stand der von Investorenkreisen als wünschenswert erachteten Kapitalmarktreformen beurteilungsrelevant. Die IOSCO veröffentlichte im März 2015 den überarbeiteten Verhaltenskodex „New IOSCO CRA Code“ (Code of Conduct Fundamentals for Credit Agencies), der eine Ergänzung und Änderung der bestehenden unverbindlichen Vorgaben darstellt. Der neue CRA Code enthält Bestimmungen bezüglich der Qualität und Integrität von Ratingprozessen, der Unabhängigkeit von Rating-Agenturen und Vermeidung von Interessenkonflikten, der Transparenz und Aktualität der Bekanntgabe von Ratings, der Berichterstattung und Kommunikation mit Marktteilnehmern sowie dem Umgang mit vertraulichen Informationen. Weiters wurde der CRA Code um Bestimmungen zu Governance, Risikomanagement und Training von Arbeitnehmern erweitert. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch der neue CRA Code von Unionsorganen Beachtung finden wird. Die Version des CRA Code aus 2008 findet auch Beachtung durch Unionsorgane und seine freiwillige Anwendung wird im ErwGr 8 der VO 1060/2009/EG erwähnt.

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