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H. Abfertigung

Thöny1. AuflOktober 2007

Die folgenden Ausführungen haben lediglich Gültigkeit für die Abfertigung vor Geltung des Bundesgesetzes über die betriebliche Mitarbeitervorsorge.272272Somit für Arbeitsverhältnisse, die vor 1. 1. 2003 begründet wurden. Im Anwendungsbereich des BMVG stellt sich diese Problematik nicht, da hier der einzubezahlende Beitrag 1,53% des jeweiligen monatlichen Entgelts beträgt.

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