Die folgenden Ausführungen haben lediglich Gültigkeit für die Abfertigung vor Geltung des Bundesgesetzes über die betriebliche Mitarbeitervorsorge.272 Im Anwendungsbereich des BMVG stellt sich diese Problematik nicht, da hier der einzubezahlende Beitrag 1,53% des jeweiligen monatlichen Entgelts beträgt.

