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GrStG § 12

Scherff60. AuflDezember 2012

1244
Grundsteuerbemessung aufgrund alter Einheitsbewertung ist verfassungsrechtlich noch unbedeutend: keine Gleichheitswidrigkeit des Anknüpfens der Grundsteuer an die historischen Einheitswerte

VfGH 06.10.2010 B 298/10
ÖStZB 2012/244, 475



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