§ 221 Abs 1a idF RÄG 2014, BGBl I 2015/22 vom 13.1.2015
§ 221 Abs 1a idF RÄG 2014, BGBl I 2015/22 vom 13.1.2015
Mit der Umsetzung der Bilanzrichtlinie (2013/34/EU ) durch das RÄG 2014 kommt es zu einer geringfügigen inflationsbedingten Anpassung der Grenzwerte der bestehenden 3 Größenklassen und zur Einführung der neuen Größenklasse „Kleinstkapitalgesellschaft“ auch Micro genannt.
