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Gesetzliche Grundlagen

Gagawczuk/Thamm4. AuflNovember 2010

§§ 23, 23a AngG; § 2 ArbAbfG (gem § 2 Abs 1 ArbAbfG sind die §§ 23 und 23a AngG auf Arbeiterdienstverhältnisse, die dem ArbAbfG unterliegen, sinngemäß anzuwenden); §§ 13a ff BUAG; § 17 HausgG; § 8 Abs 2 JournG; §§ 22 ff GAngG.

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