BMSVG (die ursprüngliche Bezeichnung war Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz - BMVG; nach der Einbeziehung der freien Dienstnehmer und der Selbstständigen 2008 wurde das Gesetz in Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz umbenannt); § 35 VBG.
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