Ein handelsrechtlicher GmbH-Geschäftsführer kann entweder als
echter Dienstnehmer oder im Rahmen eines
freien Dienstvertrages oder im Rahmen eines
Werkvertrages oder Auftrages beschäftigt werden. Der gewerberechtliche Geschäftsführer ist idR Arbeitnehmer. (Zur Unterscheidung zwischen handels- und gewerberechtlichem Geschäftsführer siehe Punkt 1.2.)