vorheriges Dokument
nächstes Dokument

G. Offenlegung

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

4102
Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Lagebericht nach seiner Behandlung in der Hauptversammlung, spätestens jedoch neun Monate nach dem Bilanzstichtag, mit dem Bestätigungsvermerk oder dem Vermerk über dessen Versagung oder Einschränkung beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einzureichen; innerhalb derselben Frist sind auch der Bericht des Aufsichtsrats, der Vorschlag für die Gewinnverwendung und der Gewinnverwendungsbeschluss einzureichen (§ 277 Abs 1 S 1 UGB).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!