Vermögensverzeichnis
Der Verpflichtete hat mittels Formblatts eine Aufstellung seines Vermögens dem Gericht vorzulegen, wenneine Fahrnisexekution (vgl § 253a) oderVermögensverzeichnis
Der Verpflichtete hat mittels Formblatts eine Aufstellung seines Vermögens dem Gericht vorzulegen, wenneine Fahrnisexekution (vgl § 253a) oder