Schluss auf bedingten Vorsatz durch mühsam zu entziffernde, händisch aufgezeichnete, betrieblich nicht erforderliche Aufwendungen für die Erwerbung eines Flugscheines unter verschiedenen Bezeichnungen die der Verschleierung dienen
VwGH 03.07.2003 2003/15/0047
ÖStZB 2004/258

