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FinStrG § 53

51. AuflDezember 2003

2117
Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde bei Gerichtsanhängigkeit gleichgelagerter Fälle gegen unbekannte Täter

VwGH 17.12.2002, 2001/14/0155

Zuständigkeit, Finanzstrafbehörde, Gerichtsanhängigkeit gleichgelagerte Fälle, 216072003/649

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