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FinStrG § 33 Abs 1

Scherff60. AuflDezember 2012

2941
Notwendige Feststellungen bei Abgabenhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung

OGH 19.01.2012 13 Os 125/11y
ÖJZ 9/2012, 419

2942
Denkunmögliche Umsatzsteuerhinterziehung bei bloßer Angabe eines falschen Empfängers, der die Anwendung einer Steuerbefreiung, eines ermäßigten Steuersatzes oder einen Übergang der Steuerpflicht ausschließt

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