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FinStrG § 23 Abs 2

51. AuflDezember 2003

2086
Berücksichtigung von Schuldform und Nachzahlung der hinterzogenen Abgaben nach Erkennen des „Irrtums“ bei der Strafbemessung bei einer Abgabenhinterziehung

VwGH 25.04.2002, 2000/15/0084

Strafbemessung, Abgabenhinterziehung, Schuldform und Nachzahlung, 61722003/192

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