Behauptete Rechtswidrigkeit einer Vorführung zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe, nachdem der Bestrafte zwar zweimal zum Strafantritt aufgefordert worden war, zwischenzeitlich aber (zumal der Bestrafte stationär in einer Drogenentwöhnungsanstalt behandelt und formell und auch formlos Strafaufschub gewährt wurde) schon einige Zeit verstrichen war
UFS Innsbruck 05.03.2010 FSRV/0035-I/09
Fuchs Hubert W., AFS 151/2010

