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Fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen Geltendmachung schon in 1. Instanz - OGH 17.12.2013, 8 ObA 79/13w

41. LfgFebruar 2014

49.6.1.Nr.4

§ 14 Z 3 KollV Arbeiter Bauindustrie und Baugewerbe
§ 26 Abs. 8 AZG

1. Nach dieser Kollektivvertragsbestimmung verfallen sämtliche Ansprüche, also Forderungen jeglicher Art - und nicht nur Abfertigungsansprüche - gegenüber dem Arbeitgeber, wenn sie nicht innerhalb von acht Wochen nach Ablehnung durch den Arbeitgeber gerichtlich geltend gemacht werden.

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