Arbeit kostet Energie und nährt den Wunsch des Arbeitnehmers nach einem Ausgleich und Erholung. Gerade in der heutigen schnelllebigen Zeit mit einem ständig wachsenden Arbeitsdruck ist der dem Arbeitnehmer gesetzlich eingeräumte Anspruch auf Erholungsurlaub nötiger den je, um die „Batterien wieder aufzufüllen“ und neue Kraft zu tanken, um anschließend die dienstvertraglichen Pflichten wieder in gewünschter Weise erfüllen zu können. Der Urlaub soll demnach primär (wenn auch nicht mehr ausschließlich) der Erholung dienen und stellt zeitlich gesehen im Regelfall jährlich den größten Teil der Fälle „Entgelt ohne Arbeit“ dar. Obwohl der Arbeitnehmer während des Urlaubs keine Arbeitsleistung erbringt, hat er weiterhin Anspruch auf Fortzahlung seines Entgelts.

