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F. Privatnutzung von Firmenfahrzeugen

95. LfgJänner 2025

 

Mindestentgelt

Sachbezug

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Für die Benützung arbeitgebereigener Fahrräder oder Krafträder mit 0 Gramm CO2-Emissionswert ist seit 1. 1. 2020 ein Sachbezugswert von Null anzusetzen. Auch für die Übernahme der Stromkosten für das firmeneigene E-Auto zur Privatnutzung ist nach der detaillierten, auch Gehaltsumwandlungen und bestimmte Kostenersätze umfassenden Novellierung der SB-VO durch BG BGBl II/504 vielfach kein zusätzlicher Sachbezug anzusetzen. Für die Zurverfügungstellung einer Ladeeinrichtung bzw. für Kostenersätze für die Anschaffung einer solchen für dieses Privatnutzungs-Kfz ist nur der 2.000 Euro übersteigende Wert als geldwerter Vorteil anzusetzen.

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