Kündigungsentschädigung
Die Nachteile, die dem vertragstreuen Teil durch eine von seinem Vertragspartner verschuldete Auflösung des Arbeitsvertrages entstehen, lösen Schadenersatzansprüche nach allgemeinem Zivilrecht aus (siehe zur Schadenersatztheorie Rz 446). Zugunsten des AN sieht das Arbeitsrecht dies konkretisierend in Gestalt der Kündigungsentschädigung spezielle Ansprüche vor (§§ 1162a–1162d ABGB, §§ 28 f, 32, 34 AngG).
