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Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung (Gagawczuk/Lerche)

Gagawczuk/Lerche5. AuflAugust 2025

Entgeltfortzahlung

Sphärentheorie

344
Das AV ist ein zweiseitiges Vertragsverhältnis, bei welchem sich beide Parteien gegenseitig verpflichten, Leistungen zu erbringen. Die Hauptleistungspflichten bestehen dabei darin, dass der AN seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, während der AG für diese Leistung ein Entgelt bezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen behält der AN seinen Entgeltanspruch jedoch auch dann, wenn die von ihm geschuldete Dienstleistung nicht erbracht wird.

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