Änderung der Gewerbeordnung 1994 BGBl I Nr 18/2015 vom 13.1.2015, Erläuterungen dazu
Änderung der Gewerbeordnung 1994 BGBl I Nr 18/2015 vom 13.1.2015, Erläuterungen dazu
Das derzeitige System der Gewerberegisterführung besteht aus insgesamt 14 dezentralen bei den Bezirksverwaltungen geführten Gewerberegistern, deren Daten an das bestehende zentrale Gewerberegister beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft in Papierform übermittelt werden. Dieses System wird durch ein bundeseinheitliches Gewerberegister abgelöst. Durch dieses neue zentrale Gewerberegister werden neben einer einheitlichen Datenführung auch österreichweit einheitlich standardisierte Gewerbeprozesse geschaffen.
