Die internationalen Wirtschaftsbeziehungen der Staaten haben durch die inzwischen mehr als ein Jahrzehnt zurückliegende Gründung der Welthandelsorganisation (World Trade Organization (WTO)) im Jahre 19941 fraglos einen bedeutenden Wandel erfahren. War das internationale Wirtschaftsrecht bis dahin auf multilateraler Ebene nur durch das den Handel mit Waren betreffende Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade (GATT)) von 19472 geprägt, so konnte die Reichweite des Welthandelsrechts durch die im Zuge der WTO-Gründung vereinbarte Einbeziehung des Dienstleistungshandels in Form des General Agreement on Trade in Services (GATS)3 sowie des Schutzes der Rechte am geistigen Eigentum im Rahmen des TRIPS (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights)-Abkommens4 enorm erweitert werden. Für mittlerweile 151 Mitgliedstaaten5 bildet die WTO heute die tragende Säule für die Koordinierung der ökonomischen Beziehungen untereinander.

