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Einheitswert-Hauptfeststellung zum 1. 1. 2023

Jilch6. AuflJänner 2022

Mit einer im Entwurf vorliegenden Änderung des Bewertungsgesetzes sollen bei der Hf der Einheitswerte für das luf Vermögen zum 1. 1. 2023 die aktuellen klimatischen Verhältnisse auf Basis eines Temperatur- und Niederschlagsindex (zB Hitzetage und Starkniederschläge) berücksichtigt werden. Für Stichtage ab 2032 soll es eine laufende („rollierende“) Einheitswertanpassung geben, wenn sich die Ertragsbedingungen in den vorangegangenen fünf Jahren nachhaltig verändert haben (Grüner Bericht). Mit dieser rollierenden Einheitsbewertung sollen die Arbeitsspitzen für eine Hf entfallen, und die L müssen bei wesentlichen Änderungen nicht mehr bis zu neun Jahre warten, bis ein neuer Einheitswertbescheid vom FA kommt.

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