Ausgewählte Beispiele zur Illustration der unterschiedlichen Herangehensweise von Ertrag- und Umsatzsteuerrecht
Tina Ehrke-Rabel/Barbara Wisiak
I. Das Thema
Wirtschaftliche Aktivitäten von Körperschaften, die kraft Rechtsform der Körperschaftsteuer unterliegen, begründen in der Regel auch die umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft Seite 109der Körperschaft. Das führt unweigerlich dazu, dass wirtschaftlichen Aktivitäten von Körperschaften sowohl im Lichte des Körperschaftsteuerrechtsals auch im Lichte des Umsatzsteuerrechts betrachtet werden müssen.

