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EG Art 49

Scherff60. AuflDezember 2012

2158
EuGH zur Entstrickungsbesteuerung durch Verlegung der Ansässigkeit von Kapitalgesellschaften: Wende in der Wegzugbesteuerung (Besteuerung nicht realisierter Wertzuwächse) bei Sitzverlegung von den Niederlanden nach Großbritannien kein Verstoß gegen Niederlassungsfreiheit - günstigere Rechtslage in Österreich

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