vorbestehende Gesundheitsschädigung
Im Zusammenhang mit der Schadensteilung sind an dieser Stelle kurz die Grundzüge der Auswirkungen einer vorbestehenden Gesundheitsschädigung des Patienten auf eine allfällige Haftung des Arztes darzustellen, wobei die Beurteilung auch davon abhängt, ob man sich der Problemstellung aus dem Blickwinkel der Kausalität oder jenem der Adäquanz nähert (vgl zu den nachfolgenden Begriffen auch Zweiter Abschnitt Punkt A und C.).
