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E. Privatstiftung und Pflichtteilsrecht (Müller)

Müller2. AuflJänner 2022

Pflichtteil

Vermögen

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Die Privatstiftung eignet sich als Rechtsform wie kaum eine andere als Instrument der Nachfolgeplanung. Der Großteil der seit 1993 gegründeten Privatstiftungen hat daher das Ziel, Vermögen für die nächsten Generationen zu sichern und langfristig zusammenzuhalten. Bei der Gestaltung von Vermögensnachfolgekonzepten ist regelmäßig die Hürde des Pflichtteilsrechts zu nehmen. Die Privatstiftung schützt nicht vor den Ansprüchen der Pflichtteilsberechtigten; vielmehr kann auch die Privatstiftung selbst mit Pflichtteilsansprüchen konfrontiert sein. Diese können bis zu 50 Prozent des Stiftungsvermögens betreffen. Das Stiftungsrecht steht in einem grundlegenden Spannungsverhältnis zum Pflichtteilsrecht: während die Stiftung regelmäßig auf den Vermögenszusammenhalt ausgerichtet ist, strebt das Pflichtteilsrecht Vermögensverteilung zum Zwecke des Ausgleichs an.126126Grundlegend zum Spannungsverhältnis Schauer, Privatstiftung und Pflichtteilsrecht, NZ 1993, 251; Schauer, Erbrechtliche Probleme der Privatstiftung, in Csoklich/Müller/Gröhs/Helbich (Hrsg), Handbuch zum Privatstiftungsgesetz (1994) 107; Schauer, Privatstiftung und Erbrecht, in Gassner/Göth/Gröhs/Lang (Hrsg), Privatstiftungen (2000) 15 (15, 30).

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