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E. Parteien und Beteiligte

Nademleinsky1. AuflDezember 2022

aktorische Kaution

Parteien

83
Parteien des Verfahrens zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse sind jedenfalls die Ehegatten (§ 2 Abs 1 Z 1 und 2 AußStrG). Auch wenn sie außerhalb der EU leben und Drittstaatsangehörige sind, brauchen sie keine aktorische Kaution zu leisten, da eine solche im AußStrG nicht vorgesehen ist (vgl 5 Ob 130/20h).

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